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Gebäudeprogramm CH: Förderung 2026 (CH)

Das nationale Gebäudeprogramm der Schweiz fördert energetische Sanierungen und den Ersatz fossiler Heizungen durch Beiträge aus CO₂-Abgabe und Kantonen. Hauseigentümer profitieren 2026 von attraktiven Pauschalbeiträgen für Wärmedämmung, Wärmepumpen und weitere TGA-Massnahmen.

Das nationale Gebäudeprogramm der Schweiz ist das zentrale Fördervehikel für energetische Gebäudesanierungen und den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Heizsysteme. Es wird gemeinsam vom Bund (über die CO₂-Abgabe auf Brennstoffe) und den Kantonen finanziert und über die kantonalen Energiefachstellen abgewickelt. TGA-Fachbetriebe im SHK-Bereich sind als ausführende Unternehmen direkt von den Förderbedingungen betroffen und sollten ihre Kunden aktiv darüber informieren.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Eigentümer von Wohngebäuden und gemischt genutzten Liegenschaften in der Schweiz, also private Hauseigentümer, Stockwerkeigentümergemeinschaften sowie gewerbliche Liegenschaftsbesitzer. Gefördert werden Massnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung Dach, Fassade, Kellerdecke) sowie der Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen durch Wärmepumpen, Holzheizungen, Fernwärmeanschlüsse oder Solarthermie-Anlagen.

Die Förderbeiträge sind als Pauschalen pro Massnahme ausgestaltet und variieren je nach Kanton. Für den Heizungsersatz durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe werden typischerweise Bundesbeiträge von CHF 3 000 bis CHF 6 000 gewährt; viele Kantone legen zusätzliche kantonale Beiträge oben drauf, sodass Gesamtförderungen von CHF 6 000 bis über CHF 15 000 erreichbar sind. Für umfassende Gebäudesanierungen mit GEAK-Nachweis (Gebäudeenergieausweis der Kantone) stehen Sonderförderprogramme bereit, die bis zu 70 % der anrechenbaren Investitionskosten abdecken können.

Der Antrag wird ausschliesslich über das kantonale Energieförderprogramm gestellt — eine nationale Einheitsstelle gibt es nicht. Hauseigentümer müssen den Antrag in der Regel vor Baubeginn einreichen. TGA-Betriebe können ihren Kunden den Einstieg erleichtern, indem sie frühzeitig einen GEAK-Plus erstellen lassen und die kantonalen Formulare vorbereiten. Auszahlungen erfolgen nach Abschluss der Massnahme und Einreichung der Schlussrechnung. Informationen zu den kantonsspezifischen Beiträgen sind zentral unter www.dasgebaeudeprogramm.ch abrufbar.

Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie für individuelle Fragen einen Fachexperten.

Umsetzungs-Checkliste

  1. GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) beim zertifizierten Experten beauftragen
  2. Förderfähige Massnahmen mit dem kantonalen Förderprogramm abgleichen (www.dasgebaeudeprogramm.ch)
  3. Förderantrag VOR Baubeginn beim kantonalen Energiefachamt einreichen
  4. Offerten von qualifizierten TGA-/SHK-Fachbetrieben einholen (Qualitätsnachweise prüfen)
  5. Bewilligung / Förderzusage abwarten, bevor Auftrag erteilt wird
  6. Massnahme fachgerecht ausführen lassen und Rechnungsbelege sammeln
  7. Schlussabrechnung und Nachweise beim kantonalen Fachamt einreichen
  8. Auszahlung des Förderbeitrags und steuerliche Abzugsmöglichkeit prüfen

Zahlen & Fakten

bis zu 70 % der Investitionskosten (kantonsabhängig)

Förderhöhe Hülle

Quelle: Gebäudeprogramm CH / endk.ch

Pauschale CHF 2 000–15 000 je nach System

Förderhöhe Heizsystem

Quelle: Gebäudeprogramm CH

laufend, Jahresbudget 2026 gemäss CO₂-Abgabe-Einnahmen

Gültigkeit

Quelle: BAFU / Kantone

Kantone + nationaler Vollzug via endk (EnDK)

Behörde

Quelle: endk.ch

Private Hauseigentümer, Stockwerkeigentümer, KMU

Empfänger

Quelle: Gebäudeprogramm CH

Rund 1/3 der CO₂-Abgabe fliesst ins Gebäudeprogramm

CO₂-Abgabe-Anteil

Quelle: BAFU

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